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Rechtliches Dokument

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Bedingungen für alle Beratungsleistungen von lindentorxad. Sie gelten für Mandate im Bereich Standortanalyse, Standortberatung und Portfoliooptimierung.

Stand: 14. März 2026 Schweizer Recht Gerichtsstand Zürich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der lindentorxad GmbH, Talacker 62, 8001 Zürich (nachfolgend «lindentorxad»), gelten für alle Beratungsmandate und sonstigen Leistungen, die zwischen lindentorxad und Auftraggebern vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

1. Definitionen

«lindentorxad»

Die lindentorxad GmbH als Auftragnehmerin, die Beratungsleistungen im Bereich Immobilien- und Standortstrategie erbringt.

«Auftraggeber»

Jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen von lindentorxad in Anspruch nimmt oder einen Auftrag erteilt.

«Leistungen»

Sämtliche Beratungs-, Analyse- und Dokumentationsleistungen gemäss der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

«Mandat»

Der konkrete Auftrag zwischen lindentorxad und dem Auftraggeber, der den Leistungsumfang, die Vergütung und die Rahmenbedingungen festlegt.

«Ergebnis»

Berichte, Analysen, Empfehlungen, Frameworks und sonstige Dokumente, die im Rahmen eines Mandats erstellt werden.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungsbeziehungen zwischen lindentorxad und Auftraggebern, unabhängig davon, ob der Kontakt persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website erfolgte.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, lindentorxad hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

lindentorxad erbringt Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmen und Fachpersonen (B2B). Konsumentenverträge im Sinne des OR sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Leistungsbeschreibung

lindentorxad erbringt folgende Beratungsleistungen im Bereich Immobilien- und Standortstrategie:

L01

Standortanforderungen analysieren — CHF 150

Definition geschäftskritischer Standortkriterien. Ergebnis: Anforderungsdokument mit Bewertungsmethodik.

L02

Standortauswahl beraten — CHF 490

Vergleichende Bewertung von Standorten inkl. Besichtigungen und Modellierung. Ergebnis: Standortbericht mit Empfehlung.

L03

Portfolio rationalisieren — CHF 720

Strategische Analyse eines Mehrstandort-Portfolios. Ergebnis: Optimierungsplan mit finanzieller Auswirkungsanalyse.

Der genaue Leistungsumfang eines Mandats wird in einer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten, die als verbindlich gilt.

4. Vertragsabschluss

Ein Mandat kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Anfrage stellt und lindentorxad diese schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.

Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, mindestens 18 Jahre alt und berechtigt zu sein, im Namen seines Unternehmens Verpflichtungen einzugehen.

lindentorxad behält sich das Recht vor, Auftragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein Mandat mit bestehenden Verpflichtungen kollidieren würde.

5. Pflichten des Auftraggebers

Für eine zielführende Zusammenarbeit verpflichtet sich der Auftraggeber:

  • Vollständige, wahrheitsgemässe Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Zugang zu relevanten Ansprechpersonen und Liegenschaften zu ermöglichen, soweit für das Mandat erforderlich
  • Rückmeldungen und Entscheidungen innerhalb vereinbarter Fristen zu erteilen
  • Ergebnisse und Empfehlungen von lindentorxad nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben
  • Vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten

Verzögerungen, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von lindentorxad. In solchen Fällen können vereinbarte Timelines angepasst werden.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisübersicht oder dem individuell vereinbarten Honorar, das in der Auftragsbestätigung festgehalten wird.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist lindentorxad berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Dies berührt weitergehende Ansprüche nicht.
Rückerstattungen sind ausgeschlossen, sofern lindentorxad die vereinbarten Leistungen erbracht hat. Bei begründeten Mängeln wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

7. Geistiges Eigentum

Alle von lindentorxad im Rahmen eines Mandats erstellten Analysen, Berichte, Bewertungsrahmen, Methoden und sonstigen Unterlagen («Ergebnisse») unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum von lindentorxad.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist ohne schriftliche Genehmigung von lindentorxad untersagt.

Eigene Unterlagen und Daten des Auftraggebers verbleiben in dessen Eigentum. lindentorxad verpflichtet sich, diese nach Abschluss des Mandats auf Wunsch zu löschen oder zurückzugeben.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die sie im Rahmen des Mandats erhalten, gegenüber Dritten nicht offenzulegen und ausschliesslich für mandatsbezogene Zwecke zu verwenden.

Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsstrategie, Liegenschaftsdaten, Finanzinformationen, Portfoliodaten sowie jegliche als vertraulich bezeichnete Unterlagen.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer des Mandats und darüber hinaus für fünf Jahre nach dessen Beendigung, soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

9. Haftungsbeschränkung

lindentorxad erbringt Beratungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen. Empfehlungen stellen fachliche Einschätzungen dar und ersetzen keine unternehmenseigene Entscheidung.

lindentorxad haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Informationen des Auftraggebers beruhen.

Die Haftung von lindentorxad ist in jedem Fall auf den im konkreten Mandat vereinbarten Honorarbetrag begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Für Marktentwicklungen, behördliche Entscheidungen, Kantonsrecht oder sonstige externe Faktoren, die ausserhalb des Einflussbereichs von lindentorxad liegen, wird keine Haftung übernommen.

10. Kündigung

Ein Mandat kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Bei ausserordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Geleistete Vorarbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt.

lindentorxad behält sich das Recht vor, ein Mandat fristlos zu beenden, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht behebt.

11. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Bei Meinungsverschiedenheiten streben beide Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung an. lindentorxad steht für ein persönliches Gespräch oder eine Mediation jederzeit offen.

Anwendbares Recht

Schweizer Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR)

Ausschliesslicher Gerichtsstand

Stadt Zürich, Kanton Zürich, Schweiz

12. Änderungen der AGB

lindentorxad behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Für laufende Mandate gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig war, es sei denn, der Auftraggeber stimmt der neuen Fassung ausdrücklich zu.

13. Allgemeine Bestimmungen

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Einzelmandats bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung.

Abtretungsverbot

Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus einem Mandat nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von lindentorxad an Dritte abtreten oder übertragen.

Vollständigkeit

Diese AGB und die jeweilige Auftragsbestätigung bilden zusammen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum selben Gegenstand.

14. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder für rechtliche Anfragen steht Ihnen unser Team zur Verfügung:

lindentorxad GmbH
Talacker 62, 8001 Zürich