Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der lindentorxad GmbH, Talacker 62, 8001 Zürich (nachfolgend «lindentorxad»), gelten für alle Beratungsmandate und sonstigen Leistungen, die zwischen lindentorxad und Auftraggebern vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
1. Definitionen
Die lindentorxad GmbH als Auftragnehmerin, die Beratungsleistungen im Bereich Immobilien- und Standortstrategie erbringt.
Jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen von lindentorxad in Anspruch nimmt oder einen Auftrag erteilt.
Sämtliche Beratungs-, Analyse- und Dokumentationsleistungen gemäss der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
Der konkrete Auftrag zwischen lindentorxad und dem Auftraggeber, der den Leistungsumfang, die Vergütung und die Rahmenbedingungen festlegt.
Berichte, Analysen, Empfehlungen, Frameworks und sonstige Dokumente, die im Rahmen eines Mandats erstellt werden.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungsbeziehungen zwischen lindentorxad und Auftraggebern, unabhängig davon, ob der Kontakt persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website erfolgte.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, lindentorxad hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
lindentorxad erbringt Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmen und Fachpersonen (B2B). Konsumentenverträge im Sinne des OR sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Leistungsbeschreibung
lindentorxad erbringt folgende Beratungsleistungen im Bereich Immobilien- und Standortstrategie:
Standortanforderungen analysieren — CHF 150
Definition geschäftskritischer Standortkriterien. Ergebnis: Anforderungsdokument mit Bewertungsmethodik.
Standortauswahl beraten — CHF 490
Vergleichende Bewertung von Standorten inkl. Besichtigungen und Modellierung. Ergebnis: Standortbericht mit Empfehlung.
Portfolio rationalisieren — CHF 720
Strategische Analyse eines Mehrstandort-Portfolios. Ergebnis: Optimierungsplan mit finanzieller Auswirkungsanalyse.
Der genaue Leistungsumfang eines Mandats wird in einer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten, die als verbindlich gilt.
4. Vertragsabschluss
Ein Mandat kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Anfrage stellt und lindentorxad diese schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.
Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, mindestens 18 Jahre alt und berechtigt zu sein, im Namen seines Unternehmens Verpflichtungen einzugehen.
lindentorxad behält sich das Recht vor, Auftragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein Mandat mit bestehenden Verpflichtungen kollidieren würde.
5. Pflichten des Auftraggebers
Für eine zielführende Zusammenarbeit verpflichtet sich der Auftraggeber:
- Vollständige, wahrheitsgemässe Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Zugang zu relevanten Ansprechpersonen und Liegenschaften zu ermöglichen, soweit für das Mandat erforderlich
- Rückmeldungen und Entscheidungen innerhalb vereinbarter Fristen zu erteilen
- Ergebnisse und Empfehlungen von lindentorxad nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben
- Vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten
Verzögerungen, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von lindentorxad. In solchen Fällen können vereinbarte Timelines angepasst werden.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisübersicht oder dem individuell vereinbarten Honorar, das in der Auftragsbestätigung festgehalten wird.
7. Geistiges Eigentum
Alle von lindentorxad im Rahmen eines Mandats erstellten Analysen, Berichte, Bewertungsrahmen, Methoden und sonstigen Unterlagen («Ergebnisse») unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum von lindentorxad.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist ohne schriftliche Genehmigung von lindentorxad untersagt.
Eigene Unterlagen und Daten des Auftraggebers verbleiben in dessen Eigentum. lindentorxad verpflichtet sich, diese nach Abschluss des Mandats auf Wunsch zu löschen oder zurückzugeben.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die sie im Rahmen des Mandats erhalten, gegenüber Dritten nicht offenzulegen und ausschliesslich für mandatsbezogene Zwecke zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsstrategie, Liegenschaftsdaten, Finanzinformationen, Portfoliodaten sowie jegliche als vertraulich bezeichnete Unterlagen.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer des Mandats und darüber hinaus für fünf Jahre nach dessen Beendigung, soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
9. Haftungsbeschränkung
lindentorxad erbringt Beratungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen. Empfehlungen stellen fachliche Einschätzungen dar und ersetzen keine unternehmenseigene Entscheidung.
lindentorxad haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Informationen des Auftraggebers beruhen.
Die Haftung von lindentorxad ist in jedem Fall auf den im konkreten Mandat vereinbarten Honorarbetrag begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Für Marktentwicklungen, behördliche Entscheidungen, Kantonsrecht oder sonstige externe Faktoren, die ausserhalb des Einflussbereichs von lindentorxad liegen, wird keine Haftung übernommen.
10. Kündigung
Ein Mandat kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Bei ausserordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Geleistete Vorarbeiten werden anteilig in Rechnung gestellt.
lindentorxad behält sich das Recht vor, ein Mandat fristlos zu beenden, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht behebt.
11. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Bei Meinungsverschiedenheiten streben beide Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung an. lindentorxad steht für ein persönliches Gespräch oder eine Mediation jederzeit offen.
Anwendbares Recht
Schweizer Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR)
Ausschliesslicher Gerichtsstand
Stadt Zürich, Kanton Zürich, Schweiz
12. Änderungen der AGB
lindentorxad behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Für laufende Mandate gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig war, es sei denn, der Auftraggeber stimmt der neuen Fassung ausdrücklich zu.
13. Allgemeine Bestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Einzelmandats bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung.
Abtretungsverbot
Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus einem Mandat nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von lindentorxad an Dritte abtreten oder übertragen.
Vollständigkeit
Diese AGB und die jeweilige Auftragsbestätigung bilden zusammen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum selben Gegenstand.
14. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB oder für rechtliche Anfragen steht Ihnen unser Team zur Verfügung: